Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitglieds für den Rest der Amtsperiode 2018/2021
Für den 1. Wahlgang vom 7. März 2021 wurde innerhalb der gesetzlichen Frist folgender Kandidat angemeldet:
Es ist nicht nur der vorstehend aufgeführte Kandidat wählbar. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).
Wahlbüro
Dokument Ersatzwahl_Gemeinderat_-_angemeldeter_Kandidat_fur_den_1._Wahlgang.pdf (pdf, 365.1 kB)
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