Sammelstellen-Regelung:

  • Die Benützung der Sammelstellen ist nur Einwohnern der Gemeinde Schneisingen gestattet.
  • Es ist nur für verholztes Grüngut (Astmaterial / kein Gras, Schilf, keine Erde, Wurzeln und Blätter) erlaubt.
  • Wurzelstöcke dürfen nicht deponiert werden.
  • Das verholzte Grüngut wird gehackt und energetisch verwertet.

Standort

Deponie Schlad
5425 Schneisingen

Öffnungszeiten

Ganzjährig geöffnet