Anmeldung / Zuzug
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, melden Sie bitte Ihren Umzug innert 14 Tagen elektronisch über eUmzug oder erscheinen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste mit folgenden Unterlagen:
Schweizer Bürger
- Pass oder Identitätskarte
- Heimatschein (resp. Heimatausweis bei Nebenwohnsitz)
- Mietvertrag / Untermietvertrag
- Aktueller Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
- Familienbüchlein oder -ausweis (falls verheiratet)
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Geburtsscheine bei unehelichem/n Kind/ern
Ausländische Staatsangehörige
Zuzug aus dem Kanton Aargau:
- Ausländerausweis
- Pass
- Mietvertrag / Untermietvertrag
- Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
- Geburtsschein
- Heiratsurkunde (falls verheiratet)
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Geburtsscheine der zuziehenden Kindern
Zuzug aus einem anderen Kanton:
- Ausländerausweis
- Pass / Personalausweis
- Mietvertrag / Untermietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
- Geburtsschein
- Heiratsurkunde (falls verheiratet)
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Geburtsscheine der zuziehenden Kindern
Zuzug aus dem Ausland:
- Pass
- Mietvertrag / Untermietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
- Geburtsschein
- Heiratsurkunde (falls verheiratet)
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Geburtsscheine der zuziehenden Kindern
- Zusicherung des Amtes für Migration und Integration (nur Drittstaatsangehörige)
- Abmeldebescheinigung vom letzten Wohnort
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei / Einwohnerdienste | 056 266 40 00 | gemeindekanzlei@schneisingen.ch |