Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, melden Sie bitte Ihren Umzug innert 14 Tagen elektronisch über eUmzug oder erscheinen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste mit folgenden Unterlagen:

Schweizer Bürger

  • Pass oder Identitätskarte
  • Heimatschein (resp. Heimatausweis bei Nebenwohnsitz)
  • Mietvertrag / Untermietvertrag
  • Aktueller Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
  • Familienbüchlein oder -ausweis (falls verheiratet)
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Geburtsscheine bei unehelichem/n Kind/ern

Ausländische Staatsangehörige

Zuzug aus dem Kanton Aargau:

  • Ausländerausweis
  • Pass
  • Mietvertrag / Untermietvertrag
  • Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
  • Geburtsschein
  • Heiratsurkunde (falls verheiratet)
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Geburtsscheine der zuziehenden Kindern

Zuzug aus einem anderen Kanton:
  • Ausländerausweis
  • Pass / Personalausweis
  • Mietvertrag / Untermietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
  • Geburtsschein
  • Heiratsurkunde (falls verheiratet)
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Geburtsscheine der zuziehenden Kindern

Zuzug aus dem Ausland:
  • Pass
  • Mietvertrag / Untermietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Krankenkassennachweis (z.B. Police oder Krankenkassenkarte)
  • Geburtsschein
  • Heiratsurkunde (falls verheiratet)
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Geburtsscheine der zuziehenden Kindern
  • Zusicherung des Amtes für Migration und Integration (nur Drittstaatsangehörige)
  • Abmeldebescheinigung vom letzten Wohnort
Bitte beachten Sie in allen Fällen, dass Sie sich immer erst am bisherigen Wohnort abmelden müssen, bevor Sie sich in Schneisingen anmelden können.

Zugehörige Objekte

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