Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).
Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als selbstständigerwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
- IV (Invalidenversicherung)
- EO (Erwerbsersatzordnung)
- FAK (Familienausgleichskasse)
- FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.
Online-Dienste
Hier können Sie Dokumente (Formulare, Bescheinigungen, Pläne usw.) bestellen, downloaden oder direkt am PC ausfüllen und einsenden.
Ein Versand erfolgt in der Regel innert 2-3 Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Bei kostenpflichtigen Dokumenten wird für den Versand ein zusätzlicher Unkostenbeitrag von Fr. 5.– erhoben, bei eingeschriebenen Sendungen Fr. 10.–.
Falls Sie das Dokument abholen möchten, bitten wir Sie um eine entsprechende Mitteilung im Feld «Kommentar».
"Mit der Nutzung des Internetangebots
der Gemeinde Schneisingen anerkennen Sie stillschweigend die geltenden
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