Visum, Besuchsaufenhalter aus visumspflichtigen Ländern
Wie Sie vorgehen müssen und wie das ganze Verfahren abläuft, ersehen Sie auf folgendem Merkblatt des Amtes für Migration und Integration des Kantons Aargau:
Merkblatt BesuchsaufenthaltExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Um die Überprüfung für die Garantieerklärung vornehmen zu können, benötigen die Einwohnerdienste aktuelle Lohn- und Kontoauszüge. Bitte bringen Sie diese direkt mit.
Gebühr: Bei der Abgabe der Garantieerklärung am Schalter der Einwohnerkontrolle ist eine Gebühr von Fr. 61.20 zu bezahlen.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindekanzlei / Einwohnerdienste | 056 266 40 00 | gemeindekanzlei@schneisingen.ch |