Gemäss dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) darf die Einwohnerkontrolle Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Dazu ist ein schriftliches Gesuch (oder per E-Mail) mit einem Interessennachweis bei der Einwohnerkontrolle einzureichen. Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt!

Die Gebühr für eine Adressauskunft beträgt Fr. 20.00.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt