Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinde.

Registrierung eines neuen Hundes bei der Gemeinde und in der Hundedatenbank 'AMICUS'
Das Anmeldeverfahren für Hundehaltende ist jetzt zweistufig: Sie müssen sich nach Anschaffung ihres ersten Hundes zuerst auf ihrer Wohngemeinde als Hundehalter registrieren lassen. Sobald die Gemeinde die Personendaten des Ersthundehalters im ´AMICUS´ registriert hat, kann dieser seinen Hund resp. seine Hunde beim Tierarzt registrieren lassen. Nach der erfolgreichen Erfassung aller Daten, schickt die Datenbankbetreiberin Identitas AG dem Hundehalter eine Petcard (Karte mit Angaben des Hundes wie Rasse, Geburtsdatum, Chipnummer usw.) zu. Die Dienstleistung wird wie bis anhin von den Tierärzten den Hundehaltenden weiterverrechnet.

Mutationen in AMICUS
Die Adressdaten der Hundehalter im ´AMICUS´ können ausschliesslich von den Gemeinden mutiert werden. Die Hundehaltenden können weiterhin ihre Telefonnummer und die E-Mail-Adresse ändern sowie das Todesdatum des Hundes eintragen.

Weitere Informationen zu 'AMICUS' und zur Registrierung können Sie den Merkblättern am Ende der Seite entnehmen.


Gebühren
Für jeden im Kanton Aargau gehaltenen Hund im Alter von über drei Monaten (aus eigener Zucht ab sechs Monaten) entrichtet der Halter in seiner Wohnsitzgemeinde eine Abgabe.
Personen, die die Hundetaxe entrichtet und zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober die Hundehaltung aufgegeben und dies fristgerecht (innert 10 Tagen) gemeldet haben, wird auf Antrag die Hälfte der Hundetaxe zurückerstattet.
Hundesteuer pro JahrFr. 120.--
zwischen 31. Oktober und 01. MaiFr. 60.--

Befreiung
Von der Abgabe befreit sind Halter von aktiven

  1. Lawinen-, Katastrophen- und Flächensuchhunden gemäss Schweizerischem Verein für Such- und Rettungshunde (REDOG),
  2. Blindenführhunden,
  3. Behindertenhunden,
  4. Schweisshunden,
  5. Diensthunden, die in der Armee, beim Grenzwachkorps oder bei der Polizei eingesetzt werden.
Es muss jedes Jahr ein Nachweis gebracht werden, dass der Hund noch im Einsatz ist.

Mikrochip
Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden und in der zentralen Datenbank Amicus in Bern registriert sein. Der Tierarzt setzt den Mikrochip ein und meldet dies an die zentrale Datenbank. Stirbt der Hund oder wechselt der Besitzer, ist der Einwohnerkontrolle sowie Amicus Meldung zu erstatten.

Hunde mit erhöhtem Gefährudngspotenzial; Halteberechtigung
Das Halten eines Hundes, der einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährungspotenzial angehört, bedarf vorgängig einer Berechtigung durch den Kanton.
verschiedene Hunderassen

Zugehörige Objekte

Name
Hunde_im_Aargau_Broschure_A4_2016.pdf Download 0 Hunde_im_Aargau_Broschure_A4_2016.pdf
AMICUS_Informationsflyer.pdf Download 1 AMICUS_Informationsflyer.pdf
AMICUS_Handbuch_Hundehalter.pdf Download 2 AMICUS_Handbuch_Hundehalter.pdf
AMICUS_Prozessu776bersicht_Tierhalter.pdf Download 3 AMICUS_Prozessu776bersicht_Tierhalter.pdf
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