Das Bundesamt für Migration ist für die Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des
Einbürgerungsentscheides verantwortlich. Der Heimatkanton prüft lediglich die
Personalien und klärt allfällige Fragen bezüglich Personenstandsregister.
Der Wohnkanton wird durch das Bundesamt für Migration zur Ausarbeitung eines
Berichtes beauftragt.

Gesuchsformulare können bei jeder Gemeindekanzlei bezogen
werden. Die gängigsten Formulare finden Sie unter https://www.ag.ch/de/dvi/persoenliches_zivilstandswesen/einbuergerung/erleichterte_einbuergerung/erleichterte_einbuergerung_1.jsp.  Wir bitten Sie, sämtliche Formulare, Hinweise und Dokumente unter dem für
Sie zutreffenden Gesetzesartikel auszudrucken. Nur so ist gewährleistet, dass
Ihr Gesuch vollständig und korrekt ist. Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung sowie
Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) sind an das Bundesamt für Migration, Sektion
Einbürgerungen, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zu richten.

Preis

gratis

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