Abmeldung / Wegzug
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden. Melden Sie Ihren Umzug elektronisch über eUmzug oder erscheinen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle mit folgenden Unterlagen:
SchweizerInnen:
- Meldebestätigung (oder falls nicht mehr vorhanden einen Ausweis)
Ausländische Staatsangehörige:
- Meldebestätigung (oder falls nicht mehr vorhanden einen Ausweis)
- Ausländerausweis
- Abmeldung bei den Einwohnerdiensten (mind. 1 Monat vor Ausreise)
- frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Abteilung Steuern (mind. 1 Monat vor Ausreise)
- wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und -bürger, welche sich ins Ausland abmelden oder einen Auslandaufenthalt planen, haben sich ausserdem in Verbindung zu setzen mit:
DGS Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz
Kreiskommando und Waffenplatz
Personelles
Postfach
5001 Aarau
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindekanzlei / Einwohnerdienste | 056 266 40 00 | gemeindekanzlei@schneisingen.ch |