Umzug innerhalb der Gemeinde / Adressänderung
Bitte melden Sie die Adressänderung innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle. Sie können das persönlich oder elektronisch unter eUmzug erledigen. Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Meldebestätigung (ehemals Schriftenempfangsschein)
- Mietvertrag
- bei Untermiete den Untermietvertrag (oder den Hauptmietvertrag sowie das schriftliche Einverständnis des Hauptmieters oder der Verwaltung)
Sind Sie nicht SchweizerbürgerIn, muss ausserdem die Adresse im Ausländerausweis angepasst werden. Wir werden Ihren Umzug dem Amt für Migration und Integration melden und Sie informieren, sobald der neue Ausweis bei uns eingetroffen ist.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei / Einwohnerdienste | 056 266 40 00 | gemeindekanzlei@schneisingen.ch |