Visum, Besuchsaufenhalter aus visumspflichtigen Ländern
Wie Sie vorgehen müssen und wie das ganze Verfahren abläuft, ersehen Sie auf folgendem Merkblatt des Amtes für Migration und Integration des Kantons Aargau:
Merkblatt Besuchsaufenthalt
Um die Überprüfung für die Garantieerklärung vornehmen zu können, benötigt die Einwohnerkontrolle aktuelle Lohn- und Kontoauszüge. Bitte bringen Sie diese direkt mit.
Gebühr: Bei der Abgabe der Garantieerklärung am Schalter der Einwohnerkontrolle ist eine Gebühr von Fr. 61.00 zu bezahlen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei / Einwohnerdienste | 056 266 40 00 | gemeindekanzlei@schneisingen.ch |