Nehmen Sie in unserer Gemeinde Wohnsitz, müssen Sie sich innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung melden. Für die Anmeldung brauchen Sie Ihren Heimatschein, das Familienbüchlein/den Familienausweis (sofern vorhanden) und den Mietvertrag.
Ausländische Staatsangehörige müssen zur Anmeldung Ihren Pass (Angehörige von EU-/EFTA-Staaten: Identitätskarte), den Ausländerausweis (sofern vorhanden) sowie Drittstaatsangehörige, die vom Ausland zuziehen die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung, EU-/EFTA-Staatsangehörige den Arbeitsvertrag (falls bereits vorhanden) mitnehmen. Ausserdem benötigen wir ein Passfoto, die Geburtsurkunden von allen zuziehenden Personen, Heiratsurkunde/Scheidungsurkunde (je nach Zivilstand) sowie den Mietvertrag.

Bei Umzug innerhalb unserer Gemeinde müssen Sie Ihre neue Adresse ebenfalls persönlich unter Vorweisen der Meldebestätigung (vormals Niederlassungsbewilligung/Schriftenempfangsschein) oder eines Ausweis auf der Gemeindeverwaltung melden.

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