Personen, die die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, haben Anspruch auf Ausstellung eines Schweizer Passes, sofern kein Verweigerungs- oder Entzugsgrund vorliegt. Man darf insgesamt nur einen Schweizer Pass besitzen.
Seit 1. März 2010 sind nur noch biometrische Pässe (Pass 10) erhältlich.

Neuen Pass bestellen

Pässe und Kombiangebote (Pass und Identitätskarte zusammen) müssen ausschliesslich beim Passamt des Kantons (via Internet oder telefonisch) beantragt werden. Es erfolgt keine Antragsstellung via Gemeinde mehr. Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt 10 Arbeitstage.

Öffnungszeiten Passbüro

Das Passamt (Tel.Nr. 062 835 19 28) befindet sich an der Bleichemattstrasse 1 in Aarau und ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln optimal erreichbar. Es stehen einige wenige Parkplätze zur Verfügung. Das Passamt ist wie folgt geöffnet:

Montag:
08.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 19.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
08.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:
08.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag:
08.00 - 16.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.ag.ch/passamt oder www.schweizerpass.ch.

Passausstellung im Eilverfahren

In dringenden Fällen können Pässe im Eilverfahren ausgestellt werden. Auch dafür ist ausschliesslich das Passamt in Aarau zuständig.

Passausstellung im Ausland

Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland wohnhaft sind, bestellen den Pass bei der zuständigen schweizerischen konsularischen Vertretung (Konsularkreis Ihres Wohnortes).

Zugehörige Objekte