Pass verlängern oder ändern
Pass ändern
Stimmen die Angaben in Ihrem Pass nicht mehr (z.B. infolge Heirat, Scheidung, Namensänderung), so müssen Sie einen neuen Pass beantragen. Zuständig dafür ist das Kantonale Passamt in Aarau. Siehe dazu www.ag.ch/passamt oder www.schweizerpass.ch.
Kindereintrag
Im Schweizer Pass können keine Kinder mehr eingetragen werden. Kinder benötigen einen eigenen Ausweis (Pass und/oder Identitätskarte).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei / Einwohnerdienste | 056 266 40 00 | gemeindekanzlei@schneisingen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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