16. Oktober 2025

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Einmündung Guggimoos/Zelglistrasse
•   Fussgängerstreifen

Rindelstrasse (ab Alleriedweg bis Zelglistrasse)
•   Aargauer Trottoir

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt vom 16. Oktober 2025 bis 15. November 2025 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtswirksam.

                                                                                                              GEMEINDERAT