Grabräumung
Die vorgeschriebene Ruhezeit von 20 Jahren ist bei folgenden Gräbern erfüllt:
Erdbestattungsgräber 2001 bis 2005
Erdbestattungsgräber 2005 bis 2006
Urnengräber 2001 bis 2004
Diese werden aufgehoben. Bei den betroffenen Gräberreihen weist eine Tafel auf die Grabräumung hin.
Die Angehörigen haben die Möglichkeit, Denkzeichen und Pflanzen auf diesen Gräbern bis 31. März 2026 selber zu entfernen. Über alle restlichen Grabsteine und Bepflanzungen wird die Einwohnergemeinde Schneisingen, ohne jeglichen Entschädigungsanspruch seitens der Angehörigen, verfügen.
GEMEINDERAT SCHNEISINGEN