2. Februar 2026

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen müssen die Quellschutzzonen alle 15 Jahre überprüft und wo nötig angepasst werden. Dies ist bei den Quellen Frühzelg der Fall. Neu fallen Teile der Waldstrasse in die höchste Schutzzone 1.

Dies bedeutet, dass die bisherige Zufahrt zur Waldhütte Schüliberg gesperrt wird und die Parkplätze nahe der Waldhütte aufgehoben werden müssen. Die Parkplätze werden in den Wald oberhalb Steigrüebli verlegt. Die verfügten Verkehrsbeschränkungen wurden im Dezember 2025 publiziert. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Im Laufe des Februars werden nun die Zufahrtsbeschränkungen erstellt.

Mit dem Bezug des Schlüssels für die Schüliberghütte bei der Gemeindekanzlei kann für Materialtransporte die Zufahrtsbewilligung für maximal zwei Fahrzeuge erteilt werden. Die entsprechenden Autokennzeichen müssen angegeben werden. Auskunft gibt Ihnen gerne die Gemeindekanzlei (gemendekanzei@schneisingen.ch / 056 266 40 00).

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Zufahrt Schüliberghütte neu 2026 (PDF, 255 kB) Download 0 Zufahrt Schüliberghütte neu 2026