Feuerverbot: Herunterstufung Gefahrenstufe 5 auf 4

27. August 2026

Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf – wenn auch auf tiefem Niveau.

Aus diesem Grund gilt ab 27. August 2026, 12.00 Uhr, weiterhin ein bedingtes Feuerverbot (Stufe 4): 

  • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
  • Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.

Bitte beachten Sie das nachfolgende Merkblatt zum Verhalten bei Trockenheit bei einer Gefahrenstufe 4 mit dem bedingten Feuerverbot.

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Feuerverbot Merkblatt Stufe 4 (PDF, 746 kB) Download 0 Feuerverbot Merkblatt Stufe 4
Inserat Bedingtes Feuerverbot (PDF, 154 kB) Download 1 Inserat Bedingtes Feuerverbot