8. September 2026

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

      Rindelwegli (beidseitig)

  • Allgemeines Fahrverbot

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt vom 8. September 2026 bis 8. Oktober 2026 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtswirksam.

GEMEINDERAT