Tierkadaver
Betriebsreglement
1. Die Benützung darf nur von Kunden aus den Gemeinden Baldingen, Böbikon, Döttingen, Endingen, Klingnau, Lengnau, Rekingen, Tegerfelden, Unterendingen, Würenlingen, Wislikofen, Siglistorf und Schneisingen erfolgen.
2. Es dürfen Tierkadaver bis maximal 200 kg-Gewicht entsorgt werden. Schwerere Tierkadaver müssen direkt über das Entsorgungsunter-nehmen abgeführt werden.
3. Die Anlage steht während 24 Stunden zur Verfügung.
4. Es dürfen keinerlei Abfälle (Verpackungen, Abdeckungen, etc.) entsorgt oder deponiert werden.
5. Die Anlage wird elektronisch überwacht.
6. Zuwiderhandlungen gegen dieses Reglement werden mit Bussen bis CHF 200 geahndet.
7. Bei Fragen bitte an den Werkdienst Lengnau wenden.
8. Bei Bedarf steht ein Chip-Lesegerät zur Verfügung.
Bitte halten Sie Sorge zur Anlage. Andernfalls müssten Betriebsöffnungszeiten eingeführt werden.
5426 Lengnau, Stand 01.01.2022
Der Gemeinderat
Werkdienst Lengnau
079 285 26 80 (Bauamtsleiter) oder bei Abwesenheit 078 731 08 906 (Werkdienstleiter)
Gebühren
Sammelstellen
Standort |
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Tierkadaversammelstelle Lengnau |
Produkte
Kleintierkadaver
Was gehört nicht dazu:
Plastiksäcke, Gebinde