Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Trockenheit – Gefahrenstufen 5
Aufgrund der zurzeit herrschenden Trockenheit, den ausbleibenden Niederschlägen und der Hitze gilt im Verbandsgebiet des Bevölkerungsschutzes Zurzibiet (Bezirk Zurzach zzgl. den Gemeinden Schwaderloch und Mandach) ab 23. Juli 2026, 8.00 Uhr, die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot».
Ab 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet.
Bitte beachten Sie das nachfolgende Merkblatt zum Verhalten bei Trockenheit bei einer Gefahrenstufe 5 mit dem absoluten Feuer-und Feuerwerksverbot.
Zugehörige Objekte
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| Inserat Generelles Feuerwerksverbot (PDF, 330 kB) | Download | 0 | Inserat Generelles Feuerwerksverbot |
| Merkblatt Verhalten bei Trockenheit (PDF, 228 kB) | Download | 1 | Merkblatt Verhalten bei Trockenheit |