Feuerverbot: Herunterstufung auf Gefahrenstufe 3 (erhebliche Waldbrandgefahr)
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf – wenn auch auf tiefem Niveau. Nach wie vor ist Vorsicht im Umgang mit Feuer angesagt.
Aus diesem Grund gilt ab 16. September 2026, 12.00 Uhr, die Waldbrandgefahrenstufe 3 (erhebliche Waldbrandgefahr):
- Feuer in unbefestigten Feuerstellen im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand.
- Feuerwerk im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Waldrand.
- Wegwerfen brennender Zigaretten, anderer Raucherwaren oder Streichhölzer.
Im Wald und am Waldrand gilt zusätzlich erhöhte Vorsicht
- Bei Feuern in befestigten Feuerstellen!
Im Siedlungsgebiet gilt zusätzlich erhöhte Vorsicht
- Bei Feuern in Feuerstellen und Kohlegrills.
- Beim Abbrennen von Feuerwerk.
Wir bitten Sie, sich generell verantwortungsbewusst zu verhalten und folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten (insbesondere beim Grillieren):
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
- Löschmittel bereithalten.
- Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.
Bitte beachten Sie das nachfolgende Merkblatt zum Verhalten bei Trockenheit bei einer Gefahrenstufe 3.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Merkblatt Stufe 3 (PDF, 511 kB) | Download | 0 | Merkblatt Stufe 3 |
| Stufe 3 Inserat Botschaft (PDF, 170 kB) | Download | 1 | Stufe 3 Inserat Botschaft |