Ordentliche Einbürgerung von AusländerInnen im Kanton Aargau

Es kann nur Schweizer Bürger/in werden, wer alle drei Bürgerrechte (Bund, Kanton, Gemeinde)
erlangt hat. Diese dreifache Gliederung des Bürgerrechtes schlägt sich auch im Verfahren der
ordentlichen Einbürgerung nieder.

Bund, Kanton und Gemeinden prüfen die Gesuche aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und
entscheiden unabhängig voneinander. Sobald eine der drei Behörden das Einbürgerungsgesuch
abweist, ist das Verfahren beendet. Eine Einbürgerung ist dann nicht mehr möglich.

Gesuchsformulare sowie weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer aargauischen
Wohngemeinde (Gemeindekanzlei). Die Gesuchseinreichung erfolgt ebenfalls bei Ihrer
Wohngemeinde.

Preis

gratis

Zugehörige Objekte

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