Visum, Besuchsaufenhalter aus visumspflichtigen Ländern

Möchten Sie eine Person aus einem visumspflichtigen Land in die Schweiz einladen?

Wie Sie vorgehen müssen und wie das ganze Verfahren abläuft, ersehen Sie auf folgendem Merkblatt des Amtes für Migration und Integration des Kantons Aargau:
Merkblatt BesuchsaufenthaltExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Um die Überprüfung für die Garantieerklärung vornehmen zu können, benötigen die Einwohnerdienste aktuelle Lohn- und Kontoauszüge. Bitte bringen Sie diese direkt mit.


Gebühr: Bei der Abgabe der Garantieerklärung am Schalter der Einwohnerkontrolle ist eine Gebühr von Fr. 61.20 zu bezahlen.

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