Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. Zuständig für Schneisingen ist:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bad Zurzach
Hauptstrasse 40
5330 Bad Zurzach
Tel        056 269 74 20
Fax       056 269 74 39
E-Mail   familiengericht.zurzach@ag.ch