Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. Zuständig für Schneisingen ist:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bad Zurzach Hauptstrasse 40 5330 Bad Zurzach Tel 056 269 74 20 Fax 056 269 74 39 E-Mail familiengericht.zurzach@ag.ch
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