Heimatschein/Heimatausweis

Der Heimatschein wird von Ihrer Heimatgemeinde ausgestellt. Sie müssen Ihn auf der Gemeindeverwaltung hinterlegen, wenn Sie in einer Gemeinde Wohnsitz nehmen, die nicht Ihre Heimatgemeinde ist. Sie erhalten den Heimatschein beim zuständigen Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde.

Begründen Sie in einer Gemeinde, die nicht Ihre Heimatgemeinde ist, eine Nebenniederlassung (z.B. bei Wochenaufenthalt), so müssen Sie den Heimatausweis auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Der Heimatausweis wird von der Gemeinde ausgestellt, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist. Den Heimatausweis erhalten Sie bei der Einwohnerkontrolle Ihres gesetzlichen Wohnortes.

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